Datenschutzbeauftragter DSGVO

DSGVO: Anzeigen haben sich verdreifacht – Bußgelder stehen unmittelbar bevor

Als der Stichtag zur Umsetzung der DSGVO, der 25. Mai 2018 näher rückte, breitete sich eine gewisse Panik aus. Mittelständler, Kleinbetriebe, Selbständige und Konzerne fürchteten, die Regeln nicht rechtzeitig umsetzen zu können – heftige Bußgelder inklusive.

Inzwischen hat sich die Aufregung gelegt. Teure Strafen und Abmahnungen sind weitgehend ausgeblieben. Die Aufsichtsbehörden haben sich zunächst damit begnügt die Unternehmen zu sensibilisieren. Die Ruhe ist allerdings trügerisch: Denn viele Unternehmen halten die Regeln noch nicht ein.

Anzeigen nehmen zu – Bußgelder werden kommen

Die Unternehmen gehen dabei ein beträchtliches Risiko ein: Die Datenschutzbehörden beschäftigen sich mit zahlreichen Beschwerden und haben erste Verfahren eingeleitet.

Noch in diesem Jahr würden Bußgelder in erheblichem Umfang anfallen“, warnt beispielsweise der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Stefan Brink in der Ausgabe des Handelsblatts vom 30.10.2018.

Das Regelwerk sieht bei Verstößen hohe Bußgelder vor, die bis zu vier Prozent des Umsatzes eines Konzerns betragen können – auch für kleine Firmen besteht also ein Risiko, wenn auch zunächst nicht in dieser Größenordnung. In den nächsten Wochen und Monaten dürften mehr Details bekannt werden, denn etliche Datenschutzbehörden haben inzwischen Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. In Berlin und Baden-Württemberg stehen erste Strafen kurz bevor, wie die zuständigen Stellen mitteilen. Die Behörde in Nordrhein-Westfalen hat bereits erste Bußgeldbescheide verschickt. In Baden-Württemberg hat sich die Zahl der Anzeigen bei der in Stuttgart auf der Königstrasse ansässigen Behörde verdreifacht. Der oberste Datenschützer des Landes Brink kritisiert, dass die zweijährige Frist zur Umsetzung der DSGVO-Vorgaben „tatsächlich nicht überall effektiv genutzt“ worden sei.

Großer Umsetzungsbedarf – nach wie vor

Die Begeisterung für die DSGVO hält sich aber nach wie vor in Grenzen. So gut wie jedes Unternehmen dürfte noch Nachholbedarf haben. Nach einer Umfrage des Hightech-Verbands Bitkom von Ende September 2018 hat erst jede vierte Firma (24 Prozent) die Regeln vollständig umgesetzt. Das liegt zum einen am zeitlichen Aufwand und natürlich auch daran, das das Thema Datenschutz nicht zum Spannendsten gehört was man sich als Unternehmer vorstellen kann. Viele Unternehmen haben den Aufwand für die Umsetzung sicher auch falsch eingeschätzt. Zumal der Datenschutz etwas war, das in den Jahren zuvor als eine Anforderung galt, die man nur theoretisch einhalten müsse.

Datenschutz als Chance

Dabei kann die Einhaltung der DSGVO ein echter Wettbewerbsvorteil sein. Nach einer exklusiven Umfrage des Marktforschungsunternehmens Innofact hat fast jeder Deutsche (93,1 Prozent) von der Datenschutzgrundverordnung gehört – und immerhin knapp zwölf Prozent der Befragten planen, von ihrem Recht auf Auskunft gegenüber Firmen Gebrauch zu machen.

Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die Europäische Union einen einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen. Das gibt den Menschen in Europa deutlich mehr Kontrolle über ihre Daten. Apple-Chef Tim Cook sieht in der DSGVO sogar ein Vorbild, wie er jüngst bei einem Deutschland-Besuch betonte.

Tatsächlich dient ein Datenschutzaudit regelmäßig auch dazu die Datenflüsse und die Sicherheit der Daten im Unternehmen zu analysieren, Schwächen gegebenenfalls abzustellen und die Mitarbeiter für das Thema zu sensibilisieren.

(Quelle: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/dsgvo-unternehmen-lassen-gefaehrliche-luecken-beim-datenschutz-klaffen, Online-Ausgabe vom 30.10.2018)

Ein Beitrag von Gastautor Thomas Lang
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht & zertifizierter Datenschutzbeauftragter
https://www.datenschutzadvokat.de