Workaround: Auftragsverarbeitung mit Google für Google Analytics abschließen

Wer Google Analytics einsetzt, erhebt Daten seiner Websitebesucher mit Hilfe von Google – Ergo braucht es eine Auftragsverarbeitung nach DSGVO Standard mit Google für die Nutzung Analytics.

Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung muss mit Google ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO abgeschlossen werden, Google nennt das Ganze Data Processing Addendum. Das funktioniert wie nachfolgend beschrieben.

Zuerst ruft man den folgenden Link auf https://support.google.com/analytics/answer/3379636?hl=de und findet dort einige Infos zur Datenverarbeitung durch Google. Wesentlich ist dabei der folgende Satz: „Die Datenverarbeitungsbedingungen für Google Anzeigen ersetzen den bestehenden Zusatz zur Datenverarbeitung von Analytics (einschließlich der deutschen Version dieses Zusatzes).“

Wie von Google beschrieben, schließt man das Data Processing Addendum mit folgenden Schritten ab.

Zusatz zur Datenverarbeitung akzeptieren

  1. Melden Sie sich in Google Analytics an.
  2. Klicken Sie auf Verwaltung.
  3. Wählen Sie über das Menü in der Spalte KONTO das Konto aus, in dem Sie die Einstellungen ändern möchten.
    Wenn Sie viele Konten haben, können Sie das betreffende Konto über das Suchfeld finden.
  4. Klicken Sie in der Spalte KONTO auf Kontoeinstellungen.
  5. Klicken Sie unter Zusatz zur Datenverarbeitung auf Zusatz anzeigen.
  6. Lesen Sie den Zusatz durch und klicken Sie dann auf Fertig.
  7. Klicken Sie noch einmal auf Fertig, um Ihre Kontoeinstellungen zu speichern.

Kontaktdaten und Firmierung angeben

  • jetzt klicken Sie auf „Details zum Zusatz zur Datenverarbeitung verwalten“
  • hier geben Sie Ihre Kontaktdaten und Firmierung an
  • auch andere zugriffsberechtigten Personen können hier eingetragen werden
  • wenn vorhanden können Sie ergänzend auch die Kontaktdaten Ihres Datenschutzbeauftragten angeben

Das wars. Jetzt haben Sie das Data Processing Addendum mit Google für die Nutzung von Analytics abgeschlossen. Für die rechtssichere Nutzung sollten Sie noch die IP Anonymisierung von Analytics aktivieren und den Nutzern Ihrer Website eine explizite Opt Out Möglichkeit zur Verfügung stellen.