Verbraucherzentrale beginnt Unternehmen abzumahnen
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (VZBV) nimmt das Urteil des EuGH vom 01.10.2019 zum Anlass und beginnt Unternehmen abzumahnen. Betroffen sind acht Unternehmen aus der Medienbranche.
Grund der Anklage ist der Einsatz von Third Party Tools ohne Einwilligung des Nutzers, insbesondere
- Tracker (Google Analytics, eTracker, u. vgl.)
- Einbindung von Inhalten sozialer Netzwerke
- automatisierte Analysen der Besucher für individualisierte Werbemaßnahmen
- Conversion Messungen, wie beispielsweise AdWords Conversion Tracking.
Datenschutzbehörden kündigen Bußgelder an
Ein Ziel ist offenbar, die Unternehmen zum Einsatz von Methoden zu bewegen, die weniger personenbezogene und insbesondere Verhaltensdaten erfordern, also datenschutzfreundlich konfiguriert sind.
Ziel der Bußgelder
Ein Ziel ist offenbar, die Unternehmen zum Einsatz von Methoden zu bewegen, die weniger personenbezogene und insbesondere Verhaltensdaten erfordern, also datenschutzfreundlich konfiguriert sind.
Erste Gerichtsurteile erwartet
In diesem Kontext sind in absehbarer Zeit auch erste Gerichtsurteile zum Einsatz verschiedener Methoden zu erwarten. Aktuell ist davon auszugehen, dass Tools wie Google Analytics auch unter der Anonymisierung von IP Adressen nur mit Einwilligung verwendet werden dürfen. Vielleicht bringen die ersten Urteile teilweise Entlastung, dies ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht abzusehen.
Was passiert in Zukunft
Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium arbeitet an Plänen, das Online-Tracking neu regeln. Dementsprechend wird es sehr wahrscheinlich in nicht allzu langer Zeit eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) geben. Spätestens dann wird Klarheit geschaffen, welche Ausnahmen möglich sind und wo auch zukünftig mit einer Einwilligung des Seitenbesuchers gearbeitet werden muss.
Bis dahin gilt es, sich auf dem unsicheren Terrain möglichst abzusichern.